Die ProfilPASS-Qualifizierung richtet sich an Personen, die über Beratungsqualifikationen verfügen und beratend tätig sind. In der Regel sollten ein Hochschulabschluss, vorzugsweise mit Bezug zu beratenden Tätigkeiten, und mehrjährige Beratungserfahrung vorliegen.
Um dem Konzept der Anerkennung informell und non-formal erworbener Kompetenzen gerecht zu werden, kann ein Hochschulabschluss durch den Nachweis einer umfangreichen Berufserfahrung sowie der Teilnahme an beratungsspezifischen Weiterbildungsmaßnahmen ersetzt werden.
Beratungserfahrung im psycho-sozialen Bereich / Bildungsbereich: 2 Jahre im Hauptberuf oder 3 Jahre im
Nebenberuf/Ehrenamt
Aus- und Weiterbildung in der Beratung: Optional
Beratungserfahrung im psycho-sozialen Bereich / Bildungsbereich: 3 Jahre im Hauptberuf oder 4 Jahre im
Nebenberuf/Ehrenamt
Aus- und Weiterbildung in der Beratung: Ja